Willkommen auf der Homepage recht-beraten.de der Rechtsanwaltskanzlei Peter J. Voll

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Rechtsanwaltskanzlei. Wir beraten und vertreten Sie in der Bürogemeinschaft recht-beraten mit einer Steuerberatungsgesellschaft auf der Basis einer über 25-jährigen beruflichen Tätigkeit kompetent in allen gängigen Rechtsgebieten, insbesondere aber in den von uns gesetzten Schwerpunkten. Lernen Sie diese und unsere Kanzlei hier kennen.

Was uns auszeichnet

Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden.

Über die Kanzlei

Wer wir sind

Erfolg aus Erfahrung: Unsere Bürogemeinschaft bietet aus einer Hand Rechtsbeistand und Steuerberatung mit hoher Beratungskompetenz, die wir durch regelmäßige Fortbildung ständig sichern und ausbauen.

Die Berufsträger

Was wir bieten

Erfahren Sie, auf welche Rechtsgebiete wir uns spezialisiert haben.

Unsere Fachgebiete

Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Peter J. Voll

Rechtsanwalt
Ettikostr. 8
77955 Ettenheim

 

Telefon

0049 7822 3336

 

Telefax:

0049 7822 896635

 

E-Mail

ravoll@recht-beraten.de


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Aktuelles

Stellenangebot

Sie möchten beruflich Verantwortung tragen und in einem netten und kompetenten Team arbeiten? Dann sind Sie bei uns richtig. Derzeit suchen wir:

 

eine/n weitere/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt (gerne auch Berufsanfänger/in)

 

zur Erweiterung unserer Bürogemeinschaft



Bundesverfassungsgericht

Unverheiratete Väter können entgegen der bisherigen gesetzlichen Regelung auch gegen das Veto der Mutter das (gemeinsame) Sorgerecht für ihr Kind erhalten (Bundesverfassungsgericht vom 03.08.2010, AZ: 1 BvR 42/09).

Unterhaltsanspruch bei freiwilligem sozialem Jahr

Mit einem Beschluss vom 06.10.2011 (AZ: 10 WF 300/11) hat das OLG Celle entschieden, dass ein volljähriges Kind bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres auch dann einen Unterhaltsanspruch hat, wenn dies nicht Voraussetzung für einen beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist.

Neue Pfändungsfreigrenzen

Seit dem 01.07.2011 gelten für Arbeitseinkommen - auch mit Wirkung für das sog. P-Konto - neue Pfändungsfreigrenzen. Gerne informieren wir Sie

Urteil

Unterstützen Schwiegereltern den Ehepartner ihres Kindes im Hinblick auf die bestehende Ehe finanziell, so können sie bei Scheitern der Ehe einen Rückforderungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder aus bereicherungsrechtlichen Gründen geltend machen (Urteil des BGH vom 03.02.2010, AZ: XII ZR 189/06).

Reform des Zwangsvollstreckungsrechts

Ab 01. Juli 2010 können Schuldner sich durch ein sog. P-Konto besser gegen Pfändungen schützen.

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