Kostenübernahme durch Dritte
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, dass Dritte zur Übernahme der Ihnen entstehenden Kosten verpflichtet sind.
Oft ist das Ihr Kontrahent, nämlich dann, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Häufigster Fall ist in diesem Zusammenhang der, dass Sie Ihren Prozess gewinnen.
In bestimmten Situationen hilft Ihnen bei den entstehenden Kosten auch der Staat. In außergerichtlichen Tätigkeiten kann bei geringem Einkommen ein Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe gestellt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann in gerichtlichen Verfahren Prozess- bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Oft besteht auch eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung, die Ihre Kosten übernimmt. Informieren sie uns daher bei Beauftragung, ob Sie eine solche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Gerne übernehmen wir es auf Ihren Wunsch hin, Ihre Versicherung über Ihre Angelegenheit zu informieren und Kostenschutz zu beantragen. Sollten keine Besonderheiten vorliegen, ist dieser Service für Sie mit keinen Kosten verbunden.
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Aktuelles
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. Januar 2023
Ab 01. Januar 2023 erhöht sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
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Um Verbrauchern eine kostengünstige Prüfung eines Rechtsanliegens zu ermöglichen, bieten wir Verbrauchern an, eine Erstberatung, zu einem einmaligen Pauschalbetrag von 60,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer) durchzuführen. Abhängig vom Ergebnis dieser Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie uns einen weitergehenden Auftrag erteilen wollen oder nicht.
Interessieren Sie sich generell für die Struktur anwaltlicher Kosten? Hier erfahren Sie mehr
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