Kosten nach Gegenstandswert

Die anwaltliche Tätigkeit kann in einer internen Tätigkeit, z.B. in der Erstellung eines Vertrages, oder in einer Vertretung nach außen hin bestehen, wobei bei letzterer zwischen einer außergerichtlichen und einer gerichtlichen Tätigkeit zu differenzieren ist. Soweit es sich bei dieser Tätigkeit um eine zivil-, arbeits-, verwaltungs- oder finanzrechtliche Angelegenheit handelt, bestimmen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) der Wert der Angelegenheit und der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit das entstehende Honorar. Gerne überreichen wir Ihnen hierzu in unserer Kanzlei auch einen von der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen Leitfaden zur Anwaltsvergütung.



Aktuelles

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. Januar 2023

 

Ab 01. Januar 2023 erhöht sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

 

 

Trotz Corona-Krise

 

Unser Büro ist weiterhin für Sie da. Gerne nehmen wir Ihr Anliegen

 

per E-Mail (ravoll@recht-beraten.de),

 

telefonisch (07822 3336)

 

oder

 

online über unsere Homepage entgegen.

 

Notwendige Besprechungen führen wir per Telefon oder via zoom.

 

Erstberatung

 

Um Verbrauchern eine kostengünstige Prüfung eines Rechtsanliegens zu ermöglichen, bieten wir Verbrauchern an, eine Erstberatung, zu einem einmaligen Pauschalbetrag von 60,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer) durchzuführen. Abhängig vom Ergebnis dieser Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie uns einen weitergehenden Auftrag erteilen wollen oder nicht.



Interessieren Sie sich generell für die Struktur anwaltlicher Kosten? Hier erfahren Sie mehr



Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Peter J. Voll

Rechtsanwalt
Ettikostr. 8
77955 Ettenheim

 

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