Kosten nach Gegenstandswert
Die anwaltliche Tätigkeit kann in einer internen Tätigkeit, z.B. in der Erstellung eines Vertrages, oder in einer Vertretung nach außen hin bestehen, wobei bei letzterer zwischen einer außergerichtlichen und einer gerichtlichen Tätigkeit zu differenzieren ist. Soweit es sich bei dieser Tätigkeit um eine zivil-, arbeits-, verwaltungs- oder finanzrechtliche Angelegenheit handelt, bestimmen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) der Wert der Angelegenheit und der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit das entstehende Honorar. Gerne überreichen wir Ihnen hierzu in unserer Kanzlei auch einen von der Bundesrechtsanwaltskammer herausgegebenen Leitfaden zur Anwaltsvergütung.
Aktuelles
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. Januar 2023
Ab 01. Januar 2023 erhöht sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Trotz Corona-Krise
Unser Büro ist weiterhin für Sie da. Gerne nehmen wir Ihr Anliegen
per E-Mail (ravoll@recht-beraten.de),
telefonisch (07822 3336)
oder
online über unsere Homepage entgegen.
Notwendige Besprechungen führen wir per Telefon oder via zoom.
Erstberatung
Um Verbrauchern eine kostengünstige Prüfung eines Rechtsanliegens zu ermöglichen, bieten wir Verbrauchern an, eine Erstberatung, zu einem einmaligen Pauschalbetrag von 60,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer) durchzuführen. Abhängig vom Ergebnis dieser Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie uns einen weitergehenden Auftrag erteilen wollen oder nicht.
Interessieren Sie sich generell für die Struktur anwaltlicher Kosten? Hier erfahren Sie mehr
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Peter J. Voll
Rechtsanwalt
Ettikostr. 8
77955 Ettenheim
Telefon
0049 7822 3336
Telefax:
0049 7822 896635
ravoll@recht-beraten.de
Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.