Kostenübernahme durch Dritte

In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, dass Dritte zur Übernahme der Ihnen entstehenden Kosten verpflichtet sind.

 

Oft ist das Ihr Kontrahent, nämlich dann, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Häufigster Fall ist in diesem Zusammenhang der, dass Sie Ihren Prozess gewinnen.

 

In bestimmten Situationen hilft Ihnen bei den entstehenden Kosten auch der Staat. In außergerichtlichen Tätigkeiten kann bei geringem Einkommen ein Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe gestellt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann in gerichtlichen Verfahren Prozess- bzw. in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

 

Oft besteht auch eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung, die Ihre Kosten übernimmt. Informieren sie uns daher bei Beauftragung, ob Sie eine solche Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Gerne übernehmen wir es auf Ihren Wunsch hin, Ihre Versicherung über Ihre Angelegenheit zu informieren und Kostenschutz zu beantragen. Sollten keine Besonderheiten vorliegen, ist dieser Service für Sie mit keinen Kosten verbunden.



Aktuelles

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. Januar 2023

 

Ab 01. Januar 2023 erhöht sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

 

 

Trotz Corona-Krise

 

Unser Büro ist weiterhin für Sie da. Gerne nehmen wir Ihr Anliegen

 

per E-Mail (ravoll@recht-beraten.de),

 

telefonisch (07822 3336)

 

oder

 

online über unsere Homepage entgegen.

 

Notwendige Besprechungen führen wir per Telefon oder via zoom.

 

Erstberatung

 

Um Verbrauchern eine kostengünstige Prüfung eines Rechtsanliegens zu ermöglichen, bieten wir Verbrauchern an, eine Erstberatung, zu einem einmaligen Pauschalbetrag von 60,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer) durchzuführen. Abhängig vom Ergebnis dieser Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie uns einen weitergehenden Auftrag erteilen wollen oder nicht.



Interessieren Sie sich generell für die Struktur anwaltlicher Kosten? Hier erfahren Sie mehr



Kontakt und Terminvereinbarung

Anschrift

Peter J. Voll

Rechtsanwalt
Ettikostr. 8
77955 Ettenheim

 

Telefon

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Telefax:

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