Vergütungsvereinbarung
Eine solche soll der Anwalt mit seinen Mandanten in Fällen einer bloßen Beratung oder für die Erstellung eines Rechtsgutachtens treffen. Darüberhinaus ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung aber auch in allen anderen Fällen anwaltlicher Tätigkeit möglich.
Vergütungsvereinbarungen bieten wir insbesondere bei standartisierten Angelegenheiten an, wobei sowohl die Möglichkeit der Vereinbarung eines festen Honorars als auch die der Vereinbarung eines am zeitlichen Bearbeitungsaufwand orientierten Honorars besteht. Gerne informieren wir Sie über diese Möglichkeiten einer Vergütungsvereinbarung bei jedem konkreten Anliegen.
Aktuelles
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. Januar 2023
Ab 01. Januar 2023 erhöht sich der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Trotz Corona-Krise
Unser Büro ist weiterhin für Sie da. Gerne nehmen wir Ihr Anliegen
per E-Mail (ravoll@recht-beraten.de),
telefonisch (07822 3336)
oder
online über unsere Homepage entgegen.
Notwendige Besprechungen führen wir per Telefon oder via zoom.
Erstberatung
Um Verbrauchern eine kostengünstige Prüfung eines Rechtsanliegens zu ermöglichen, bieten wir Verbrauchern an, eine Erstberatung, zu einem einmaligen Pauschalbetrag von 60,00 € (zuzüglich Umsatzsteuer) durchzuführen. Abhängig vom Ergebnis dieser Erstberatung können Sie entscheiden, ob Sie uns einen weitergehenden Auftrag erteilen wollen oder nicht.
Interessieren Sie sich generell für die Struktur anwaltlicher Kosten? Hier erfahren Sie mehr
Kontakt und Terminvereinbarung
Anschrift
Peter J. Voll
Rechtsanwalt
Ettikostr. 8
77955 Ettenheim
Telefon
0049 7822 3336
Telefax:
0049 7822 896635
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